Interventionsleitfaden für Trainer / Übungsleiter der BSV Freiburg e.V.

Was tun wir, wenn uns ein Fall von Grenzüberschreitung oder sexualisierter Gewalt bekannt wird, sich uns ein Kind bzw. Jugendlicher anvertraut oder wir den Verdacht einer Kindswohlgefährdung haben?

– Ruhe bewahren!

Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden. Eine Anzeigepflicht besteht nicht.

– Aktives Zuhören!

Gegebenenfalls allgemeine Nachfragen stellen und eine neutrale Haltung bewahren

Verständnis für das Empfinden des Betroffenen signalisieren und keine falschen Versprechungen machen

Beachtung der Sprachwelt des Betroffenen

– Bleib damit nicht allein

Wende Dich an einen unserer Kinderschutzbeauftragten oder ein Vorstandsmitglied deines Vertrauens. Ggf. wird sodann Hilfe bei einer Fachberatungsstelle eingeholt, die Dich dann berät, begleitet und unterstützt.

– Prüfe, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt!

„Gefährliche“ Situationen müssen sofort vermieden werden. Hier hat der Opferschutz oberste Priorität.

– Prozess dokumentieren!

Mach Dir zum Verlauf der Situation und zu möglichst vielen Einzelheiten Notizen. So können Details später belegt werden, die z.B. bei einem Strafverfahren relevant sein könnten.

– Achte auf Deine Grenzen!

Du bist weder Justiz noch Therapeut. Gehe nur so weit, wie Du es gefühlsmäßig verantworten kannst und hole Dir rechtzeitig Unterstützung.