Prävention gegen sexualisierte Gewalt
an Kindern und Jugendlichen im
BSV Freiburg e.V.
Stand 18.03.2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachstehend bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
- Schutzschild im Sport (Badische Sportjugend Freiburg)
- Verhaltensleitfaden für Trainer und Übungsleiter der BSV Freiburg
- Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Interventionsleitfaden für Trainer und Übungsleiter der BSV Freiburg
- Externe Ansprechpartner
- Ehrenkodex
Vorwort: Schutzschild für und im Sport
Liebe Vereinsmitglieder,
der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns in der BSV Freiburg e.V. besonders wichtig. Deshalb hat der Vorstand des Vereins beschlossen, dass regelmäßig alle Trainer, Übungsleiter, der Kernvorstand sowie unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen müssen. Wir wollen bei uns im Verein einen Beitrag leisten, um Gewalt im Sport zu verhindern. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens in unserem Verein zu fördern. Aus diesem Grunde übernehmen wir als BSV Freiburg e.V. das “Schutzschild im und für den Sport“ der Badische Sportjugend Freiburg (bsj) im Badischen Sportbund Freiburg e.V. (BSB).
Wir verstehen unseren Sportverein als Ort, in dem Vereinsmitglieder, insbesondere Kinder und Jugendliche, vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – sexualisierter Gewalt angetan wird.
Insbesondere Sportvereine bieten im Hinblick auf Gewalt einerseits die besondere Chance, Betroffenen Hilfe zu ermöglichen, andererseits stehen sie vor der Herausforderung, ihre Vereinsmitglieder davor zu schützen, selbst Gewalt zu begegnen. Betroffene von sexualisierter Gewalt sehen möglicherweise in ihrem Sportverein die einzige Chance, Ansprechpersonen für ihr persönliches Problem zu finden. Deshalb sehen wir es als Aufgabe des Vereins an, dafür zu sorgen, dass die Ansprechpersonen in unserem Verein entsprechend geschult und informiert sind, damit sie wissen, wie und wo Betroffene Hilfe und Begleitung erhalten können.
Uns ist bewusst, dass vertrauensvolle Beziehungen, beispielsweise die Bewunderung der Kinder und Jugendlichen für einen Trainer, für sexualisierte Gewalt ausgenutzt werden können. Gruppendynamiken können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre Grenzen überschreiten oder sexualisierte Gewalt zulassen, um „dazu zu gehören“. Vor diesem Hintergrund hat der Vereine präventive Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Diese umfassen unter anderem die Auswahl der im Verein verantwortlich Tätigen sowie einen konkreten Handlungsplan für das Vorgehen in Verdachtsfällen sexualisierten Gewalt.
Pflichten für alle Trainer, Übungsleiter und Vorstandsmitglieder:
Wir verlangen von allen Trainern, Übungsleitern, unserem Kernvorstand und unseren Kinder- und Jugendschutzbeauftragten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, welches alle fünf Jahre zu erneuern und dem Vorstand vorzulegen ist. Damit wird sichergestellt, dass Personen, die bereits wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind, nicht in verantwortlich Positionen gelangen.
Der Vorstand hat einen Ehrenkodex und Verhaltensregeln für unseren Verein aufgestellt mit dem Ziel, sexualisierte Gewalt in unserem Verein zu verhindern und einem möglichen Entstehen entgegenzuwirken. Entsprechend müssen Ehrenkodex und Verhaltensregeln von allen Trainern, Übungsleitern und Funktionären akzeptiert, gelebt und unterzeichnet werden.
Thematisierung bei neuen Trainern und Übungsleitern:
Vor der Einstellung neuer Trainer/ Übungsleiter werden diese über unser Präventions- und Schutzkonzept zur Verhinderung sexualisierter Gewalt informiert. In den mit den Bewerbern zu führenden Gesprächen wird deutlich gemacht, dass die BSV Freiburg e.V. größten Wert auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen legt.
Der Bewerber wird nach seiner Motivation, seinen Qualifikationen und Erfahrungen als Übungsleiter befragt. In begründeten Fällen wird die Erlaubnis eingeholt, beim vorherigen Verein Nachfrage halten zu dürfen.
Explizite Aufnahme des Kinder- und Jugendschutzes in unsere Satzung:
Wir haben unsere Satzung in der Mitgliederversammlung vom 24.10.2024 geändert, in dem wir ihr eine Präambel mit folgendem Wortlaut vorangestellt haben:
Die Box-Sport-Vereinigung Freiburg setzt sich entschlossen für ein Umfeld ein, das von Respekt, Gleichberechtigung und Fairness geprägt ist. Sexualisierte Belästigung und Gewalt haben in unserem Verein keinen Platz und widersprechen unseren grundlegenden Werten. Die Box-Sport-Vereinigung Freiburg geht konsequent gegen jegliche Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt vor und tritt für den Schutz aller Mitglieder ein. Alle Mitglieder sind angehalten, in ihrem Verhalten Verantwortung zu übernehmen und einander mit Achtung zu begegnen, um gemeinsam ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten.
Jedes Mitglied kann sich bei Vorfällen von sexualisierter Belästigung oder Gewalt vertrauensvoll an den Vorstand wenden. Der Vorstand verpflichtet sich, jedem gemeldeten Vorfall zeitnah und vertraulich nachzugehen. Wird ein Vorfall bestätigt, ergreift der Vorstand angemessene Maßnahmen, die von einer Verwarnung bis hin zum Ausschluss aus dem Verein reichen können. Sollte ein Vorfall strafrechtlich relevant erscheinen, wird der Vorstand diesen unverzüglich zur Anzeige bringen.
Positionierung des Vorstandes:
Als Vorstandsmitglieder tragen wir die Verantwortung dafür, dass die in unserem Verein aktiven Kinder und Jugendlichen vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, bestmöglich geschützt sind.
Wir sprechen uns gegen sexualisierte Gewalt in jeglicher Form aus:
Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Unsere Trainer und Übungsleiter übernehmen in vielfältiger Weise Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie treten entschieden dafür ein, diese vor seelischer, sexualisierter und körperlicher Gewalt zu schützen.
Was ist sexualisierte Gewalt:
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Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität.
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Dabei werden sowohl Handlungen mit Körperkontakt als auch ohne Körperkontakt und grenzverletzendes Verhalten mit einbezogen.
- Geschieht u.a. in Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen von Erwachsenen oder Jugendlichen und Kindern.
Formen von interpersonaler Gewalt (modifiziert von https://www.los-ostbelgien.be/game-changer/interpersonelle-gewalt/):

Konstellationen von sexualisierter Gewalt im Sportverein:
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(Sexualisierte) Gewalt durch eine Person, die nicht in im Sportverein tätig ist.
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(Sexualisierte) Gewalt durch eine Ehren-/Hauptamtliche Person im Sportverein
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(Sexualisierte) Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen (Peergewalt).
Wissen und Handlungskompetenzen vermitteln:
Eine wirksame Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen kann nur dann gewährleistet werden, wenn alle Beteiligten entsprechend sensibilisiert sind und das Präventionskonzept sowie dessen Instrumente kennen und verstehen. Deshalb wird der Kinderschutz regelmäßig in unseren „Trainertreffen“ thematisiert. Der Verein stellt Informationsmaterialien und einen Verhaltensleitfaden für die Verantwortlichen zur Verfügung und bietet geeignete Fortbildungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus wurde vom Verein ein Interventionsleitfaden formuliert.
Elternarbeit transparent gestalten:
Wir möchten die Eltern aktiv in unsere Vereinsarbeit einbeziehen. Unsere Trainer und Übungsleiter pflegen einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern und sorgen durch ein geeignetes Kommunikations- und Informationsverhalten für Transparenz. Unsere Mitarbeiter tauschen sich bei Auffälligkeiten oder Vorfällen während des Trainings aktiv mit den Eltern aus.


